Wichtige Hinweise zur Batterieentsorgung


Rücknahme gebrauchter Batterien

Im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.


Batterien gehören nicht in den Hausmüll.

Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben. Versandkosten dürfen nicht zu unseren Lasten gehen. Sie können alte Batterien jedoch auch bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Durchgekreuzte Mülltonne:
Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Mülltonne durchgestrichen


Auszug aus unseren AGB - Anhang D:

Die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren über den Hausmüll ist ausdrücklich verboten. Unsachgemäß entsorgte Batterien schädigen nicht nur die Umwelt und verschwenden Ressourcen, sie können auch gesundheitsgefährlich sein. In der Produktanleitung bzw. auf dem Gerät finden Sie Hinweise, welche Schadstoffe enthalten sind und wie Sie die Batterien oder Akkumulatoren sicher entnehmen können.

Jeder ist zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet. Batterien und Akkumulatoren, die beim Verkäufer erworben wurden, können nach Gebrauch unter unten stehender Adresse per Post auf Kosten des Verkäufers zurückgesendet oder an einer offiziellen Sammelstelle in Ihrer Nähe zurückgeben werden. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei oder "Hg" für Quecksilber. Beim Kauf von Akkumulatoren, für die ein gesetzlich vorgesehenes Pfand erhoben werden muss, kann ein entsprechender „Altakkumulator“ vor der Kaufpreiszahlung zugesandt werden. Andernfalls wird das Pfand berechnet, welcher erstattet wird, sobald der verbrauchte oder ein vergleichbarer anderer Akkumulator an den Verkäufer zurück geschickt wird. Ein Pfand ist z.B. auf Starterbatterien für Kraftfahrzeuge (Fahrzeugbatterien) zu erheben.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe wird gebeten, sich mit dem Verkäufer unter der oben in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Anschrift in Verbindung zu setzen

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